URTEIL DES GERICHTSHOFES (Sechste Kammer) 12. …

März 1990 in der Rechtssache C-372/88, Cricket St Thomas, Slg. 1990, 1-1345, Randnrn. 18 und 19). 17 Dabei sind die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Richtlinie umschrieben sind, eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemei­ nen Grundsatz darstellen, wonach jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger

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