URTEIL DES GERICHTSHOFES (Sechste Kammer) 12. …
März 1990 in der Rechtssache C-372/88, Cricket St Thomas, Slg. 1990, 1-1345, Randnrn. 18 und 19). 17 Dabei sind die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Richtlinie umschrieben sind, eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemei nen Grundsatz darstellen, wonach jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger