Rahmenverträge „Dienstleistungen in Verbindung mit …
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage »Rahmenverträge „Dienstleistungen in Verbindung mit Software“« vom 29.12.2018 (#35343) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten.