Rahmenverträge „Dienstleistungen in Verbindung mit …

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage »Rahmenverträge „Dienstleistungen in Verbindung mit Software“« vom 29.12.2018 (#35343) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten.

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