Hinweise Umzugsdienste - Umzüge-Dorn
I. Der Umzugsunternehmer befördert im Rahmen eines Umzugsvertrags Umzugsgüter für den Kunden an einem verbindlichen Termin von der vereinbarten Abholstelle zum vereinbarten Lieferort. Der Umzugsunternehmer ver- und entlädt das Umzugsgut. Soweit dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist, umfassen die Pflichten des Umzugsunternehmers auch das Ab- und Aufbauen der …