Hinweise Umzugsdienste - Umzüge-Dorn

I. Der Umzugsunternehmer befördert im Rahmen eines Umzugsvertrags Umzugsgüter für den Kunden an einem verbindlichen Termin von der vereinbarten Abholstelle zum vereinbarten Lieferort. Der Umzugsunternehmer ver- und entlädt das Umzugsgut. Soweit dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist, umfassen die Pflichten des Umzugsunternehmers auch das Ab- und Aufbauen der …

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