Das ist beim Anwaltswechsel zu beachten - Artikel - …
Der eingesetzte Rechtsvertreter bleibt somit grundsätzlich auch in einem allfällig nachfolgenden Rechtsmittelverfahren verpflichtet, für die vertretene Partei tätig zu bleiben. Dies unabhängig von der Tatsache, dass Art. 119 Abs. 5 ZPO bestimmt, dass im Rechtsmittelverfahren die unentgeltliche Rechtspflege neu zu beantragen ist, die im ...