betriebsrat.de - Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats ...

Zu einer angemessenen Büroausstattung gehören ebenfalls Informations- und Kommunikationstechnik (Hardware und Software). Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat zusätzlich die Möglichkeit geben, die Beschäftigten auf den im Betrieb üblichen elektronischen Wegen schriftlich zu informieren (z. B. Intranet).

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